Beerdigungen sind schon schwer genug, da sollte man sich nicht auch noch fragen müssen, ob man überhaupt hingehen darf. Zum Glück gibt es in vielen Ländern die Möglichkeit auf Sonderurlaub für Beerdigungen, auch wenn in den meisten Fällen kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht.
Dieser Artikel stellt die Regelungen und Bräuche rund um Sonderurlaub bei Trauerfällen in verschiedenen Ländern vor, sowie Hinweise zur Etikette und rechtliche Aspekte.
Es gibt keine einheitliche EU-Regelung, da nationale Gesetze gelten. Beispiele:
• Spanien: zwei bis vier Tage, bezahlt, bei Todesfall eines Angehörigen ersten oder zweiten Grades.
• Deutschland: Zwei Tage üblich, und viele Arbeitgeber gewähren oft ein bis zwei Wochen Freistellung. Gesetzlich sind jedoch keine zwei Tage festgelegt, und ein Anspruch auf ein bis zwei Wochen ist nicht Standard. Die Dauer richtet sich in der Regel nach Tarifverträgen oder der jeweiligen Unternehmensregelung.
• Polen: zwei Tage beim Tod des Ehepartners, eines Kindes, der Mutter, des Vaters, der Stiefmutter oder des Stiefvaters sowie ein Tag beim Tod von Großeltern, Geschwistern, Schwiegereltern oder anderen unterhaltsberechtigten Personen.
• Belgien gewährt Sonderurlaub im Trauerfall („petit chômage“). In der Regel bestehen gesetzlich 3 Tage Anspruch beim Tod naher Angehöriger (Eltern, Kind, Ehepartner). Beim Tod eines Ehepartners oder Kindes wurde der Anspruch in einigen Fällen auf bis zu 10 Tage erweitert.
• Irland, Finnland und Dänemark: In diesen Ländern gibt es in der Regel keinen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Trauerurlaub im nationalen Arbeitsrecht. Stattdessen wird dieser meist durch Tarifverträge oder betriebliche Regelungen bestimmt. In einigen Branchen, insbesondere in den nordischen Ländern, sind jedoch entsprechende Freistellungen vorgesehen.
• Niederlande: Das niederländische Recht ermöglicht kurzfristige Freistellung bei dringenden persönlichen Umständen im Rahmen des Arbeits- und Pflegegesetzes (Wet arbeid en zorg). Diese Freistellung muss „angemessen“ sein, ihre Dauer ist gesetzlich nicht festgelegt und umfasst in der Regel die Zeit für die Teilnahme an einer Beerdigung.
Im Vereinigten Königreich gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub im Todesfall. Arbeitnehmer haben jedoch das Recht, sich eine angemessene unbezahlte Auszeit zu nehmen, wenn es um dringende Angelegenheiten rund um Angehörige geht. Dazu zählt auch die Teilnahme an einer Beerdigung. Eine wichtige Ausnahme ist der sogenannte „Parental Bereavement Leave“: Wenn ein Kind unter 18 Jahren verstirbt oder es zu einer Totgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche kommt, haben Eltern Anspruch auf bis zu zwei Wochen Freistellung innerhalb von 56 Wochen. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt sein. In allen anderen Fällen hängt der Sonderurlaub vom Arbeitgeber ab. Viele Arbeitgeber gewähren aus Kulanz einige freie Tage.
In den USA gibt es kein bundesweites Gesetz, das einen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall garantiert. Ob und wie viel Zeit du bekommst, liegt daher meist im Ermessen deines Arbeitgebers. Viele Unternehmen bieten freiwillig drei bis fünf Tage frei an, wenn ein nahes Familienmitglied verstirbt. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Einige Bundesstaaten haben zusätzliche Regelungen eingeführt, die in bestimmten Fällen greifen können. Insgesamt unterscheiden sich die Regelungen stark, weshalb es sich lohnt, einen Blick in die Unternehmensrichtlinien zu werfen oder direkt in der Personalabteilung nachzufragen.
Die zuständige Person in der Personalabteilung ist der richtige Ansprechpartner. Sie prüft die Unternehmensrichtlinien, den Arbeitsplatz und den Bedarf, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Mögliche Vorgehensweise:
1. Formelle E-Mail schreiben, mit Bitte um Freistellung sowie Angabe des Beerdigungstermins bzw. vermuteten Termins.
2. Begleitenden Brief verfassen und persönlich an HR oder die Führungskraft übergeben; im Schreiben erwähnen, dass eine E-Mail-Version ebenfalls verschickt wurde.
3. Optional: telefonische Rücksprache mit der entscheidenden Person, um die Freistellung unmittelbar zu klären.
Im Idealfall gewährt man Sonderurlaub und mindestens eine Arbeitswoche zur Bewältigung des Trauerfalls. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Unternehmen kurzfristige Absenzen organisatorisch nicht abfangen kann.
Wenn du freistellen kannst:
Persönlich oder telefonisch Bescheid geben, dass Sonderurlaub gewährt wird, und die Möglichkeit zur freien Terminwahl lassen. Flexibilität erleichtert Trauernden die Organisation erheblich.
Wenn du nicht freistellen kannst:
Alternativen anbieten, z. B. freie Tage zu einem späteren Zeitpunkt oder einige Tage bezahlte Freistellung in der Folgewoche. Es wird nicht immer positiv aufgenommen, ist aber zumindest ein Entgegenkommen.
• auf bereits „zu viele Ausfalltage“ hinweisen
• den Todesfall als „nicht bedeutend genug“ abwerten
• zeitnah reagieren, keine Unsicherheit entstehen lassen
• Unterstützung ermöglichen, z. B. zusätzliche Pausen oder früherer Feierabend
• ggf. Sympathieblumen schicken, sofern angebracht
Die Reaktion sollte professionell und wertschätzend sein ohne übertriebene oder belehrende Anteilnahme.
Die Rückkehr nach einer Beerdigung ist oft ein harter Realitätscheck. Manchmal erscheint der Gedanke, wieder zu arbeiten, belastend. Andererseits kann es auch eine angenehme Ablenkung sein.
Langsam wieder in den Arbeitsalltag hineingleiten, nicht ständig an den Verlust denken und versuchen, strukturiert zu arbeiten. Eine produktive Routine kann durch schwierige Phasen tragen und Halt geben.
Kleine Lichtblicke helfen ebenfalls: den Arbeitsplatz mit Blumen verschönern, mittags spazieren gehen oder endlich Dinge angehen, über die man schon länger nachdenkt.